Bereits beim telefonischen Erstkontakt geben die Mitarbeiterinnen der Anmeldung schnellstmöglichst Auskunft über unsere derzeitigen Wartezeiten.
Bitte bringen Sie zum Erstkontakt die Versichertenkarte Ihres Kindes mit. Diese muss zudem bei laufenden Psychotherapien einmal im Quartal vorgelegt werden. Überweisungen sind beim Psychotherapeuten nicht erforderlich. Sie können jederzeit selbst mit einem Psychotherapeuten Kontakt aufnehmen.
Bereits vorliegende Befundberichte (Kliniken, Ärzte etc.) sollten zum Ersttermin mitgebracht werden. Die Ersttermine werden weitgehendst zeitnah vergeben. Die sog. "Probatorische Phase" (fünf Ersttermine) ist nicht von den gesetzlichen Krankenkassen genehmigungspflichtig. Je nach Privatversicherung und deren jeweilgen Vertrag mit dem Versicherungsnehmer sind die Bedingungen der Genehmigung unterschiedlich und müssen vom Versicherten selbst erfragt werden. Nach deren Abschluss wird gemeinsam entschieden, ob eine Psychotherapie des Kindes oder des Jugendlichen begonnen wird. Dies setzt die Möglichkeit kontinuierlicher Termine voraus. Begleitend werden die Bezugspersonen in die Psychotherapie mit einbezogen. In regelmäßigen Abständen wird in gemeinsamen Gesprächen die Effektivität und der Nutzen der psychotherapeutischen Behandlung besprochen. Die Behandlungsdauer richtet sich nach dem Störungsbild und der jeweiligen Krisensituation.