FAQ

Häufig gestellte Fragen

  • Werden die Kosten für die Therapie von den Krankenkassen übernommen?

    Die Kosten werden bei der Diagnose F64.0, derzeit noch Transsexualität/Transidentität (neue Begriffe: Geschlechtsdysphorie/Geschlechtsinkongruenz), von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

  • Muss ich eine Therapie machen?

    Grundsätzlich kann man natürlich keinen Menschen dazu zwingen, eine Therapie zu machen. Allerdings gibt es gesetzliche Richtlinien und Urteile, die eine Therapie im Fall Transidentität de facto verpflichtend machen.

    Schon allein für die Kostenübernahme der Hormone und Operationen durch die Krankenkasse ist ein psychologes Gutachten erforderlich. Für ein positives Indikations-Gutachten benötigt man eine begleitende Therapie von mindestens 6 Monaten (mindestens 12 Sitzungen á 50 Minuten) bzw. von mindestens 12 Monaten, wenn man eine Genitalangleichung plant.

    Eine begleitende Therapie ist für transidente Personen auf ihrer Reise aber ohnehin empfehlenswert. Gerade die erste Phase des Coming Outs und der ersten Hormone stellen oftmals eine große Herausforderung dar. Da ist es äußerst hilfreich auf die Erfahrung eines kompetenten und vertrauenswürdigen Therapeuten zurückgreifen zu können.

  • Was versteht man unter Trans*Identität / Trans*Geschlechtlichkeit?

    Trans*Geschlechtlichkeit schließt alle Personen mit ein, die sich als transgender, transident, transsexuell, genderfluid, nicht-binär oder polygender definieren. Trans*Geschlechtlichkeit an sich ist eine gesunde Spielwiese menschlicher Identitäten und menschlichen Seins.

    Unter Trans*Identität fallen Personen, die sich dem anderen Geschlecht oder mehreren Geschlechtern zugehörig fühlen. Viele transidente Menschen verspüren den starken Wunsch, sich durch hormonelle Behandlungen und/oder chirurgische Maßnahmen körperlich an das Gegengeschlecht anzupassen und in der Rolle des anderen Geschlechts zu leben. Es gibt jedoch auch transidente Personen, die weder hormonelle noch chirurgische Maßnahmen durchführen lassen möchten. So gibt es durchaus auch Trans*Menschen, die sich lediglich für eine Änderung des Personenstands und/oder Vornamens entscheiden.

  • Brauche ich eine Überweisung vom Hausarzt?

    Sie benötigen keine Überweisung von Ihrem Arzt. Sie können direkt mit unserer Praxis Kontakt aufnehmen und einen Termin vereinbaren.